Anwendungen
Für optimale Wirkung Oberflächen reinigen.
Gleichmäßig dünn aufsprühen.
Überschüsse vermeiden.
Achtung: Nur mit geeigneten Schmierstoffen mischen. A
uf Silikon basierende Kunststoffe, wie z.B. Silikonkautschuk, können durch Silikonöl abgelöst werden.
An Gleitstellen unter reinem Sauerstoff darf kein Silikon eingesetzt werden.
Einsatzgebiete
Trennmittel bei Gieß-, Spritzgieß-, Blasform- und Extrudiervorgängen von Kunststoffen und Elastomeren
Verhindert Anhaftungen z.B. von Kleb- und Dichtstoffüberschüssen
Eliminiert Knarz- und Quietschgeräusche beim Reiben von Oberflächen aus Kunststoffen, Elastomerer und Metallen
Erleichtert das Einziehen von Kunststoff- und Gummiprofilen, z.B. im Türen- und Fensterbau
Schmierstoff für Schneidkanten von Papier-, Karton-, Furnier- oder Textilmaschinen usw.
Vorteile und Nutzen
NSF H1 registriert
Hohe Wirksamkeit durch ausgeprägte Oberflächenbenetzung und trennende Filmbildung mit antistatischen Eigenschaften
Vielseitiger Einsatz zum dauerhaften Schmieren, Schützen, Pflegen und Imprägnieren von Werkstoffoberflächen aus Metall, Kunststoff und Gummi
Minimaler Verbrauch durch Ausbildung extrem dünner Filme
Wasserabweisend und witterungsbeständig
Langes Sprühröhrchen für punktgenaues Auftragen
Einsatztemp: -50°C ? +200°C
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.