Kopf- und Gesichtsschutz

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Bei allen Arbeiten oder Tätigkeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände, durch pendelnde Lasten und durch Anstoßen an Hindernissen Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu tragen.

Allgemeine Richtlinien
Schutzhelme für Bau, Industrie sowieso Spezialmodelle und Anstoßkappen, die zur Abwehr von Risiken am Arbeitsplatz dienen, müssen innerhalb der EU die Voraussetzungen der EU-Richtlinien 89/686/EWG Kategorie II bzw. Kategorie III und deren Anhänge II und III erfüllen.
Dafür sind neben den zu prüfenden Schutzhelmen u. a. technische Fertigungsunterlagen, die EG-Konfirmitätserklärung zur Anbringung der EG-Baumusterprüfbescheinigung, deren Prüfungsgrundlage für Schutzhelme die EN 397 und für Anstoßkappen die EN 812 ist, bei einem anerkannten Prüfungsinstitut einzureichen. Bei Schutzhelmen der Kategorie III ist eine Qualitätssicherung für das Endprodukt (Artikel 11 A) einzuführen. Die Anforderungen sind im Einzelnen in den für Industrieschutzhelme und Anstoßkappen geltenden europäischen Normen EN 397 und EN 812 sowie in der Kurzinformation "Persönliche Schutzausrüstung" des HVBG nachzulesen.
Schutzwirkung
Die Schutzwirkung des Schutzhelmes beruht auf seiner Stoßdämpfung durch elastische und plastische Verformung und seine Durchdringungsfestigkeit gegen spitze und scharfe Gegenstände. Hinzu kommen Flammwidrigkeit und elektrischer Durchgangswiderstand, bei Bolzensetzerhelmen die Durchschussfestigkeit.
Richtiges Aufsetzen
Die Tragbänder müssen auf dem Kopf anliegen. Dann wird das Kopfband über das verstellbare Nackenband der Kopfweite angepasst, ohne dass ein Druck entsteht. Das umlaufende Schweißband bewirkt eine ausreichende Reibung zwischen Kopf und Schutzhelm. Bei verschiedenen Helmtypen ist zur weiteren individuellen Anpassung eine Veränderung der Traghöhe in einem bestimmten Umfang möglich.
Kinnriemen
Er soll bewirken, dass der Helm durch Stoß und Wind nicht herabfallen kann.
Belüftung
An den Seiten des Schutzhelmes befinden sich verschließbare Belüftungsöffnungen. Bei Wind und niedrigen Temperaturen kann es zweckmäßig sein, den Prellraum mit einem leichten, bauschigen Tuch auszufüllen.
Zubehör
Es kann notwendig werden, weitere persönliche Schutzausrüstungen oder technische Geräte an der Schutzhelmschale zu befestigen, wie z. B. Augen-, Gehör- und Gesichtsschutz, Leichten, Verständigungsmittel. Die Befestigung muss so erfolgen, dass die Schutzwirkung und der Sitz des Schutzhelmes nicht negativ beeinflusst werden. Bei Zweifel ist der Hersteller oder das Prüfungsinstitut zu fragen.
Material
Helmschalen werden aus Thermoplasten oder Duroplasten hergestellt. Die Auswahl der Helme bezüglich der Werkstoffe ist abhängig von den Einsatzbedingungen. Es sind u. a. zu berücksichtigen: Hitzeeinwirkung, Kälteeinwirkung, hohe mechanische Beanspruchung, chemische Einflüsse. Der Unterschied zwischen den thermoplastischen und duroplastischen Werkstoffen besteht darin, dass Thermoplaste unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften verändern, während Duroplaste geringe oder keine Veränderungen zeigen. In Zweifelsfällen sind Duroplaste vorzuziehen.
Tragedauer von Schutzhelmen
Durch einen länger als 10 Jahre andauernden Praxistest durch Freibewitterung wurde belegt, dass die Tragedauer eines Schutzhelmes im Wesentlichen vom Material beeinflusst wird. Die Aussage, dass bei Schutzhelmes aus duroplastischen Kunststoffen die Tragedauer nur durch mechanische Beschädigung begrenzt wird, hat sich  als falsch erwiesen. So sollten Schutzhelme u. a. aus UV-stabilisiertem Polyethylen und ABS nach vier Jahren, aus Phenol-Textil-Kunstharz nach fünf Jahren und Schutzhelmes aus glasfaserverstärktem Polyester bzw. Polycarbonat nach 10 Jahren ausgetauscht werden (Höchstdauer).

In jedem Fall gilt: Nach einem starken Aufschlag darf ein Schutzhelm nicht mehr benutzt werden!