Spritzreiniger WAS 10.100
• Hochleistungs-Entfettungskonzentrat, alkalisch
• Für ein breites Spektrum von Anwendungen geeignet
• Zur Entfernung starker Öl- und Fettverschmutzungen
• Ideal für den Einsatz in Waschautomaten, Spritz- und Flutreinigungsanlagen sowie wässrigen Teilereinigungsgeräten
• Besondere Merkmale: Entfernt mühelos Verkokungen, Verkrustungen, Verharzungen, optimal für Motoreninstandsetzung, hervorragende Materialverträglichkeit
• Effektiv, kosten- und energieeffizient (Reinigungstemperatur ab 40 °C)
• Dosierung bis 1:50, pH-Wert 13
• Inkl. Korrosionsschutz und Entschäumer
• Demulgierend – somit für Ölabscheider geeignet → längere Standzeit), fällt nicht unter die VOC-Richtlinie
• Erfüllt die Anforderung der ÖNORM B 5104, B 5105 und B 5106 bezüglich des Abwassers
Hinweis: WAS 10.500: Auch für Ultraschallreinigung geeignet. (Nach dem Reinigen mit Wasser spülen, ansonsten verbleiben Reiniger Rückstände, die eine saubere Lackierung / Galvanisierung erschweren.) Vor Verwendung bitte an einer unauffälligen Stelle prüfen. Verschiedene Gebindegrößen erhältlich
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken;H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden;H318: Verursacht schwere Augenschäden
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.