MD-Megabond 3000
• 2-Komponenten Klebstoffen
• Bleibt restflexibel
• Sehr hohe Schlag- und Schälfestigkeiten
• Pulverbeschichtung möglich
• Standfest, überbrückt höhere Spaltmaße und verläuft nicht
• Sehr gute Medienbeständigkeit
• Witterungs- und UV stabil
• Mischungsverhältnis 10:1 für technische Kunststoffe aber ebenso für zahlreiche behandelte und unbehandelte Metalle wie Aluminium, Edelstahl, Messing, Kupfer usw.
• Temperaturbeständigkeit: bis +150°C
Aktivator
Gefahrenhinweise:
Achtung
H319: Verursacht schwere Augenreizung;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H315: Verursacht Hautreizungen;H400: Sehr giftig für Wasserorganismen;H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
EUH205: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.;EUH208: Enthält Peroxide. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Harz
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar;H319: Verursacht schwere Augenreizung;H315: Verursacht Hautreizungen;H335: Kann die Atemwege reizen;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Eigenschaften |
Inhalt: | 150 g |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.